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   LAG Hamburg, 28.10.1996 - 4 Sa 65/95   

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https://dejure.org/1996,17420
LAG Hamburg, 28.10.1996 - 4 Sa 65/95 (https://dejure.org/1996,17420)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 28.10.1996 - 4 Sa 65/95 (https://dejure.org/1996,17420)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 28. Oktober 1996 - 4 Sa 65/95 (https://dejure.org/1996,17420)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung einer der Sozialarbeiterin gleichgestellten "sonstigen Angestellten" beim Landesamt für Rehabilitation; Begriff des Arbeitsvorganges; Betreuung des zugewiesenen Personenkreises als Arbeitsergebnis; Darlegungslast in einer Eingruppierungsfeststellungsklage ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialpädagogen als Behördenbetreuer

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.10.1996 - 4 Sa 65/95
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (BAG AP Nr. 172 und 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vgl. zuletzt auch die zu den Akten gereichte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20. März 1996, 4 AZR 1052/94, Bl. 394 ff. d.A.).

    Soweit der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts in der erwähnten Entscheidung vom 20. März 1996 (4 AZR 1052/94) die Tätigkeit des dortigen Klägers, eines Behördenbetreuers, als in 2 Arbeitsvorgänge aufteilbar angesehen hat, nämlich die Betreuung der einem Behördenbetreuer zugewiesenen Personen und die ihm obliegende Unterstützung des Vormundschaftsgerichts und der außerhalb der Behörde tätigen Betreuer bei der Anordnung und Durchführung von Betreuungen ist mangels Vergleichbarkeit des dortigen Aufgaben- und Funktionsbereichs mit dem der Klägerin zugewiesenen Aufgabenbereich eine Vertiefung der obigen Ausführungen nicht angezeigt.

    Der Unterschied in den fachlichen Anforderungen muß beträchtlich, d. h. nicht nur geringfügig sein (vgl. ausdrücklich so zuletzt BAG, Urteil vom 20. März 1996, 4 AZR 1052/94, a.a.O.).

    So hat auch der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 20. März 1996 (4 AZR 1052/94, a. a. O.) für die Tätigkeit eines Behördenbetreuers eine Vergleichbarkeit vom Schwierigkeitsgrad her mit der begleitenden Fürsorge für Heimbewohner bzw. der nachgehenden Fürsorge für ehemalige Heimbewohner bejaht.

    Was das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung für den Behördenbetreuer ausgeführt hat (Urteil vom 20. März 1996, 4 AZR 1052/94 a. a. O.) gilt entsprechend auch im vorliegenden Fall: Die Tätigkeit der Klägerin erfordert gegenüber den von der Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 16 BAT aufgestellten Voraussetzungen kein beträchtlich gesteigertes fachliches Wissen und Können.

    Wenn das Bundesarbeitsgericht in der genannten Entscheidung vom 20. März 1996 (4 AZR 1052/94, a. a. O.) zum Behördenbetreuer festgestellt hat, daß sich im Vergleich zu dem Sozialarbeiter in einem Heim die von einem Betreuer abgeforderten Kenntnisse lediglich verschieben, daß die unterschiedlichen Schwerpunkte der Tätigkeiten unterschiedliche Kenntnisse bedingen, jedoch eine Steigerung der Breite und Tiefe sich insgesamt gesehen nicht erkennen lasse, so muß dies auch für die vorliegende Fallgestaltung gelten.

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.10.1996 - 4 Sa 65/95
    Das Tätigkeitsmerkmal bezieht sich nach der ständigen Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesarbeitsgerichts auf die fachliche Qualifikation des Angestellten (vgl. z. B. BAG AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.10.1996 - 4 Sa 65/95
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (z. B. Urteil vom 19. März 1996, AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 271/94

    Eingruppierung im Bereich "Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen"

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.10.1996 - 4 Sa 65/95
    Eine hiervon ausgehende Bewertung der Tätigkeiten des Sozialarbeiters muß notwendigerweise alle für den entsprechenden Personenkreis zu erledigenden Tätigkeiten zu einem Arbeitsvorgang zusammenfassen (vgl. auch BAG Urteil vom 14. Juni 1995, 4 AZR 271/94 mit weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung).
  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.10.1996 - 4 Sa 65/95
    Es ist rechtlich möglich, daß die gesamte Tätigkeit des Angestellten nur einen Arbeitsvorgang bildet, der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und einer rechtlichen Bewertung zugänglich ist (vgl. BAG AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 387/72

    Eingruppierungsprozeß - Hinweispflicht - Gesamttätigkeit - Einheitlich zu

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.10.1996 - 4 Sa 65/95
    Es ist rechtlich möglich, daß die gesamte Tätigkeit des Angestellten nur einen Arbeitsvorgang bildet, der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und einer rechtlichen Bewertung zugänglich ist (vgl. BAG AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 06.02.1991 - 4 AZR 343/90
    Auszug aus LAG Hamburg, 28.10.1996 - 4 Sa 65/95
    Der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts ist bisher in vergleichbaren Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern regelmäßig von einem einheitlichen Arbeitsvorgang ausgegangen, da die Tätigkeit eines Sozialarbeiters auf ein einheitliches Arbeitsergebnis, nämlich die Betreuung des ihm zugewiesenen Personenkreises, gerichtet sei (vgl. etwa BAG AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 6. Februar 1991 in ZTR 1991, 379).
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